Rettungsgasse

Wer häufig auf Autobahnen unterwegs ist, dem dürften die, an den Brücken angebrachten, Plakate mit dem Thema Rettungsgasse bestimmt schon aufgefallen sein.
Auf ihnen wird dargestellt, nach welcher Art und Weise eine Rettungsgasse zu bilden ist und dass das Einrichten eben dieser Leben retten würde.
Fährt man jedoch an einem Abschnitt vorbei, an dem sich auf der Gegenseite Stau gebildet hat oder man landet selbst in einem Stau, ist immer das gleiche Bild zu beobachten: Mitten in der Spur fahrende Fahrzeuge, die vermuten lassen, dass nicht jedem das Prinzip einer Rettungsgasse geläufig ist. 
Dabei wäre eine solche Gasse sofort gebildet, wenn jedem Verkehrsteilnehmer die Grundregeln vertraut wären.
Welche Punkte zu beachten sind, erläutert dieser Beitrag.

 

Richtiges Verhalten bei Verkehrsstockungen

Die Straßenverkehrsordnung besagt in Paragraf 11, Absatz 2, dass bei stockendem Verkehr immer eine Gasse für anrückende Rettungskräfte freigehalten werden muss. Die freie Bahn ist unverzüglich bei Bilden eines Staus zu schaffen. Auch, wenn es sich um stockenden Berufsverkehr oder einer Stauung vor einer Baustelle handelt.

Es reicht nicht aus, den Standstreifen für Einsatzfahrzeuge freizuhalten. Dieser ist nicht überall vollständig ausgebaut und somit kann ein Weiterkommen für die Rettungskräfte unmöglich sein.

Weiterhin ist es wichtig, dass die Rettungsgasse bei Durchfahrt der ersten Einsatzfahrzeuge nicht sofort wieder geschlossen wird. Es ist gut möglich, dass noch weitere Rettungskräfte über die Gasse zur Unfallstelle anfahren müssen.

Die Durchfahrt ist laut Straßenverkehrsordnung nur für Fahrzeuge der Polizei und Hilfskräfte gestattet. Zu den Hilfskräften zählen auch Abschleppunternehmen. Anderen Verkehrsteilnehmern ist das Nutzen der Rettungsgasse strengstens untersagt.

Möglicherweise muss das Auto während der Stauung umgeparkt werden oder im besten Falle löst sich der Stau komplett auf. Um keine Behinderung darzustellen, sollte man sich nicht von seinem Auto entfernen.

Wer eine Rettungsgasse nicht ordnungsgemäß bildet, riskiert eine Strafzahlung für die begangene Ordnungswidrigkeit.
Werden Rettungskräfte schwerwiegend behindert, kann man auch strafrechtlich belangt werden.

 

Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen

Bei zwei Spuren lenken die Fahrzeuge auf der linken Spur an den linken Rand, die Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand.
So entsteht in der Mitte eine freie Bahn für Rettungs- und Bergungsfahrzeuge.

Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.

 

Rettungsgasse bei mehreren Spuren

Bei mehr als zwei Spuren muss die Rettungsgasse zwischen dem linken und allen daneben liegenden Spuren geschaffen werden.
Heißt: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, alle anderen Fahrzeuge fahren soweit wie möglich nach rechts.

 

Quelle: Rettungsgasse rettet Leben und Rettungsgasse - so wird sie richtig gebildet