Gar keine Frage: Beim Ertönen einer Sirene ist ihr die Aufmerksamkeit der Bevölkerung garantiert!
Die Menschen horchen genauer hin, aus welcher Richtung die Sirene erschallt und fragen sich sofort, was genauer wohl passiert sein mag. Mit einem Sirenengeheul verbindet man automatisch einen Unglücksfall und wartet darauf, bis Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn an einem vorbeirauschen, um den Betroffenen zu helfen.
Doch je nachdem, mit welchem Signal alarmiert wird, sind nicht nur die Rettungskräfte sondern auch die Bevölkerung zum Tätigwerden aufgefordert.
Nachfolgend werden die Sirenentöne erläutert, welche in Bayern in der "Verordnung über öffentliche Schallzeichen" festgelegt wurden.
Alarmierung der Rettungskräfte
Bei einem Brand oder einer anderen als Notstand definierten Katastrophe werden die Rettungskräfte mit einem
"dreimal einen in der Höhe gleichbleibenden Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen" alarmiert.
Warnung der Bevölkerung
Ist hingegen die öffentliche Sicherheit schwerwiegend gefährdet, wird mit einem einminütigen Heulton gewarnt.
Die Bevölkerung ist angehalten, auf Rundfunk- und mögliche Lautsprecherdurchsagen zu achten. Des Weiteren sollte man sich nicht im Freien aufhalten, Fenster und Türen sollen geschlossenen bleiben. Älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderung und Kindern sollte man behilflich sein und sie in ein naheliegendes Gebäude bringen. Um nicht unnötig die Telefonleitungen zu blockieren und damit Hilfskräfte zu behindern, ist telefonieren möglichst vermieden werden. Menschen in der Umgebung, die möglicherweise nichts von der Warnung mitbekommen haben, sollen auf die Gefahr aufmerksam gemacht machen.
Probealarm
Um die Funktionalität der Sirenen zu überprüfen, werden regelmäßig Probealarme durchgeführt.
Im Landkreis Neuburg - Schrobenhausen finden die Probealarme zur Alarmierung von Rettungskräften an folgenden Tagen jeweils um 11:30 Uhr statt:
- 06.01.2024
- 06.04.2024
- 06.07.2024
- 05.10.2024
Das Radioeinschaltsignal ertönt jeweils um 11:00 Uhr an folgenden Tagen zur Probe:
- xx.xx.2024
Somit werden an diesen Tagen auch in Langenmosen die Sirenen auf dem Dach der Alten Schule sowie auf dem Warenlager der Ein- und Verkaufsgenossenschaft eG ertönen.
Quellen: § 1 Alarm bei Feuer oder anderen Notständen - Bürgerservice und § 2 Alarm zur Verbreitung von Durchsagen - Bürgerservice